Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
| Website: | Moodle - kbs Nordhorn |
| Kurs: | Informationen zu den IT-Ausbildungsberufen |
| Buch: | Abschlussprüfung in den IT‐Berufen |
| Gedruckt von: | Gast |
| Datum: | Mittwoch, 24. Juni 2026, 07:35 |
Beschreibung
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
AP Teil 1 und 2
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Die Prüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten und dabei nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die jeweils im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Diese unterscheiden sich nach Ausbildungsberuf, sie sind berufsspezifisch. Details erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten zu Ihrem Ausbildungsberuf. In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen dabei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
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Abschlussprüfung Teil 1 - Prüfungsbereich PB |
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Alle Berufe / FR |
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PB: Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes |
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Abschlussprüfung Teil 2 - Prüfungsbereiche PB |
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Kauffrau/-mann für |
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PB1: Abwicklung eines Kundenauftrages PB2: Einführen einer IT-Systemlösung PB3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Kauffrau/-mann für |
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PB1: Digitale Entwicklung von Prozessen PB2: Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells PB3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Softwareprojekte PB2: Planen eines Softwareproduktes PB3: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration PB2: Konzeption und Administration von IT-Systemen PB3: Analyse und Entwicklung von Netzwerken PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse PB2: Durchführen einer Prozessanalyse PB3: Sicherstellen der Datenqualität PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung PB2: Diagnose und Störbeseitigung in vernetzten Systemen PB3: Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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IT-System-Elektroniker/in |
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PB1: Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und deren Infrastruktur PB2: Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen PB3: Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung * PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle, die AkA als Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen der deutschen IHKs (https://www.ihk-aka.de/pruefungen), fest.
DM
Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement 1
Gestreckte Abschlussprüfung
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Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
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Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
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Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
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Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Digitale Entwicklung von Prozessen
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren, Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen, Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen, Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten, die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten, Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und Projektergebnisse kundengerecht darzustellen.
Prüfungsbereich 2: Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hinblick auf Digitalisierungsgrad, Kosten und Wertschöpfung zu analysieren, den Kundennutzen zu kalkulieren, digitale Geschäftsmodelle zu unterscheiden, Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen, die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten, Vertrags- und Finanzierungsarten zu unterscheiden, Kunden und Kundinnen zu beraten und Verträge vorzubereiten, Beschaffungen von IT-Produkten und Dienstleistungen zu planen und durchzuführen sowie die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - DigiManKflAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 290): https://www.bibb.de/de/suche.php?Kaufmann_IT_Digitalisierungsmanagement
SM
Kauffrau/-mann für IT-System-Management 1
Gestreckte Abschlussprüfung
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Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
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Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
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Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
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Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Abwicklung eines Kundenauftrages
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Kunden und Kundinnen auftragsbezogen zu beraten und zu begleiten, kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, eine Projektplanung durchzuführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, IT-Systemlösungen auszuwählen, einzukaufen oder anzupassen, die Umsetzung der IT-Systemlösungen zu koordinieren und die Einführung zu begleiten und den Projektabschluss durchzuführen.
Prüfungsbereich 2: Einführen einer IT-Systemlösung
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen, Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen, Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen, Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen, eine Kalkulation zu erstellen, die Bestimmungen zum Datenschutz und die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten, Vertrags- und Finanzierungsarten zu unterscheiden, Kunden und Kundinnen zu beraten und Verträge vorzubereiten, Instrumente des Marketings und Vertriebs zielgruppengerecht anzuwenFden sowie die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu dokumentieren und bei Störung Maßnahmen zu deren Behebung abzuleiten. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung - ITSManKflAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 280): https://www.bibb.de/de/suche.php?Kaufmann_IT_System_Management
FR AE
Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung 1
Gestreckte Abschlussprüfung
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Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
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Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
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Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
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Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, eine Projektplanung durchzuführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen, die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Prüfungsbereich 2: Planen eines Softwareproduktes
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Entwicklungsumgebungen und -bibliotheken auszuwählen und einzusetzen, Programmspezifikationen anwendungsgerecht festzulegen, Bedienoberflächen funktionsgerecht und ergonomisch zu konzipieren sowie Maßnahmen zur Qualitätskontrolle zu planen und durchzuführen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen, Algorithmen in eine Programmierlogik zu übertragen und grafisch darzustellen, Testszenarien auszuwählen und Testdaten zu generieren sowie Abfragen zur Gewinnung und Manipulation von Daten zu erstellen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 250): https://www.bibb.de/de/suche.php?Fachinformatiker
FR SI
Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration 1
Gestreckte Abschlussprüfung
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Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
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Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
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Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
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Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Prüfungsbereich 2: Konzeption und Administration von IT-Systemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren, IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben, Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Analyse und Entwicklung von Netzwerken
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Netzwerkprotokolle anwendungsbezogen auszuwählen und einzusetzen, Netzwerkkomponenten bedarfsgerecht auszuwählen und zu konfigurieren, die IT-Sicherheit in Netzwerken sicherzustellen und den Betrieb und die Verfügbarkeit von Netzwerken zu überwachen und zu gewährleisten. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 250): https://www.bibb.de/de/suche.php?Fachinformatiker
Bestehen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) nach §17 wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von AP1 und AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
- im Ergebnis von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%,
d.h. maximal einmal eine Bewertung mit der Note 5 in den 4 Bereichen) und - in keinem Prüfungsbereich von AP2 „ungenügend“ (<30%,
d.h. keine Bewertung mit der Note 6 in den 4 Bereichen).

Siehe z.B. Prüfungsrechner aller Berufe von A-Z - IHK Pfalz. Zur Erläuterung der Berechnung:

MEP
Die mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein optionaler Bestandteil der Abschlussprüfung. Sie kann entweder auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durchgeführt werden – allerdings ausschließlich dann, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Abschlussprüfung noch möglich ist. Voraussetzung ist, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, jedoch rechnerisch durch eine MEP ein Bestehen erreicht werden kann.
Die MEP ist ausschließlich in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche 2, 3 oder 4 aus Teil 2 der Abschlussprüfung zulässig. Welche Inhalte in der Ergänzungsprüfung abgeprüft werden ist berufsspezifisch. Die jeweiligen Inhalte erfahren Sie in den Unterseiten zu Ihrem Ausbildungsberuf über das Inhaltsverzeichnis. Die MEP darf nur erfolgen, wenn der entsprechende Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung das Gesamtprüfungsergebnis entscheidend verbessern kann. Die Dauer der MEP beträgt 15 Minuten. Das Ergebnis der MEP fließt im Verhältnis 2:1 in das Gesamtergebnis des jeweiligen Prüfungsbereichs ein – dabei wird das ursprüngliche schriftliche Ergebnis doppelt gewichtet, das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung einfach.
Ob eine MEP tatsächlich durchgeführt wird, kann erst nach der praktischen Prüfung (dem Prüfungsbereich 1) entschieden werden. In der Regel erfolgt sie direkt im Anschluss an das Fachgespräch. In Ausnahmefällen kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt werden. Nach dem Fachgespräch – und gegebenenfalls nach einer durchgeführten mündlichen Ergänzungsprüfung – benötigt der Prüfungsausschuss eine gewisse Zeit zur Bewertung der erbrachten Leistungen. Erst danach wird das Gesamtergebnis der Prüfung bekanntgegeben und ein offizieller Bescheid über das Prüfungsergebnis ausgehändigt.

