Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
MEP
Die mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein optionaler Bestandteil der Abschlussprüfung. Sie kann entweder auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durchgeführt werden – allerdings ausschließlich dann, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Abschlussprüfung noch möglich ist. Voraussetzung ist, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, jedoch rechnerisch durch eine MEP ein Bestehen erreicht werden kann.
Die MEP ist ausschließlich in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche 2, 3 oder 4 aus Teil 2 der Abschlussprüfung zulässig. Welche Inhalte in der Ergänzungsprüfung abgeprüft werden ist berufsspezifisch. Die jeweiligen Inhalte erfahren Sie in den Unterseiten zu Ihrem Ausbildungsberuf über das Inhaltsverzeichnis. Die MEP darf nur erfolgen, wenn der entsprechende Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung das Gesamtprüfungsergebnis entscheidend verbessern kann. Die Dauer der MEP beträgt 15 Minuten. Das Ergebnis der MEP fließt im Verhältnis 2:1 in das Gesamtergebnis des jeweiligen Prüfungsbereichs ein – dabei wird das ursprüngliche schriftliche Ergebnis doppelt gewichtet, das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung einfach.
Ob eine MEP tatsächlich durchgeführt wird, kann erst nach der praktischen Prüfung (dem Prüfungsbereich 1) entschieden werden. In der Regel erfolgt sie direkt im Anschluss an das Fachgespräch. In Ausnahmefällen kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt werden. Nach dem Fachgespräch – und gegebenenfalls nach einer durchgeführten mündlichen Ergänzungsprüfung – benötigt der Prüfungsausschuss eine gewisse Zeit zur Bewertung der erbrachten Leistungen. Erst danach wird das Gesamtergebnis der Prüfung bekanntgegeben und ein offizieller Bescheid über das Prüfungsergebnis ausgehändigt.

