Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
AP Teil 1 und 2
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Die Prüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten und dabei nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
- Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
- Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die jeweils im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Diese unterscheiden sich nach Ausbildungsberuf, sie sind berufsspezifisch. Details erhalten Sie auf den jeweiligen Unterseiten zu Ihrem Ausbildungsberuf. In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen dabei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
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Abschlussprüfung Teil 1 - Prüfungsbereich PB |
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Alle Berufe / FR |
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PB: Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes |
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Abschlussprüfung Teil 2 - Prüfungsbereiche PB |
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Kauffrau/-mann für |
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PB1: Abwicklung eines Kundenauftrages PB2: Einführen einer IT-Systemlösung PB3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Kauffrau/-mann für |
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PB1: Digitale Entwicklung von Prozessen PB2: Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells PB3: Kaufmännische Unterstützungsprozesse PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Softwareprojekte PB2: Planen eines Softwareproduktes PB3: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration PB2: Konzeption und Administration von IT-Systemen PB3: Analyse und Entwicklung von Netzwerken PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse PB2: Durchführen einer Prozessanalyse PB3: Sicherstellen der Datenqualität PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Fachinformatiker/in |
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PB1: Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung PB2: Diagnose und Störbeseitigung in vernetzten Systemen PB3: Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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IT-System-Elektroniker/in |
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PB1: Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und deren Infrastruktur PB2: Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen PB3: Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung * PB4: Wirtschaft und Sozialkunde |
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Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle, die AkA als Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen der deutschen IHKs (https://www.ihk-aka.de/pruefungen), fest.