Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
AP Teil 1 und 2
FR AE
Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung 1
Gestreckte Abschlussprüfung
|
Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
|||
|
Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
|||
|
Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
|||
|
Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
||||
|
Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
||||
|
Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, eine Projektplanung durchzuführen, eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen, die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Prüfungsbereich 2: Planen eines Softwareproduktes
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Entwicklungsumgebungen und -bibliotheken auszuwählen und einzusetzen, Programmspezifikationen anwendungsgerecht festzulegen, Bedienoberflächen funktionsgerecht und ergonomisch zu konzipieren sowie Maßnahmen zur Qualitätskontrolle zu planen und durchzuführen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen, Algorithmen in eine Programmierlogik zu übertragen und grafisch darzustellen, Testszenarien auszuwählen und Testdaten zu generieren sowie Abfragen zur Gewinnung und Manipulation von Daten zu erstellen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 250): https://www.bibb.de/de/suche.php?Fachinformatiker