Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
AP Teil 1 und 2
FR SI
Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration 1
Gestreckte Abschlussprüfung
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Prüfungsteil |
Prüfungsbereich |
Prüfungsform |
Gewichtung |
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Teil 1 |
Prüfungsbereich: |
Schriftlich |
20 % |
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Teil 2 |
Prüfungsbereich 1 • Erster Teil • Zweiter Teil |
• Erster Teil: • Zweiter Teil: |
50 % |
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Prüfungsbereich 2: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 3: |
Schriftlich |
10 % |
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Prüfungsbereich 4: |
Schriftlich |
10 % |
Prüfungsbereich 1: Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Prüfungsbereich 2: Konzeption und Administration von IT-Systemen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren, IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben, Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 3: Analyse und Entwicklung von Netzwerken
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Netzwerkprotokolle anwendungsbezogen auszuwählen und einzusetzen, Netzwerkkomponenten bedarfsgerecht auszuwählen und zu konfigurieren, die IT-Sicherheit in Netzwerken sicherzustellen und den Betrieb und die Verfügbarkeit von Netzwerken zu überwachen und zu gewährleisten. Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsbereich 4: Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die Aufgaben werden automatisiert korrigiert.
1 siehe Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV 28.02.2020 (BGBl. I S. 250): https://www.bibb.de/de/suche.php?Fachinformatiker