Abschlussprüfung in den IT‐Berufen
Completion requirements
Laut Ausbildungsverordnung besteht die Abschlussprüfung aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Teil 1 wird (in den meisten Fällen) von der zuständigen IHK ein halbes Jahr verschoben, wenn Sie als Quereinsteiger direkt in der Fachstufe 1 Ihre Ausbildung beginnen.
Bestehen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) nach §17 wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von AP1 und AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
- im Ergebnis von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%,
d.h. maximal einmal eine Bewertung mit der Note 5 in den 4 Bereichen) und - in keinem Prüfungsbereich von AP2 „ungenügend“ (<30%,
d.h. keine Bewertung mit der Note 6 in den 4 Bereichen).

Siehe z.B. Prüfungsrechner aller Berufe von A-Z - IHK Pfalz. Zur Erläuterung der Berechnung:
