Bestehen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) nach §17 wie folgt bewertet worden sind:

  • im Gesamtergebnis von AP1 und AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
  • im Ergebnis von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%),
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von AP2 mindestens „ausreichend“ (>=50%,
    d.h. maximal einmal eine Bewertung mit der Note 5 in den 4 Bereichen) und
  • in keinem Prüfungsbereich von AP2 „ungenügend“ (<30%,
    d.h. keine Bewertung mit der Note 6 in den 4 Bereichen).

Siehe z.B. ⁣Prüfungsrechner aller Berufe von A-Z - IHK Pfalz. Zur Erläuterung der Berechnung: